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ELTERN-BERATUNG
ELTERNBERATUNG
In der Familie können Konflikte oder Entwicklungsphasen bei Kindern auftreten, die Fragen und Unsicherheiten aufwerfen und manchmal auch zu Frustration führen. Vielleicht haben Sie bereits Gespräche mit Freunden geführt oder Veränderungen ausprobiert, aber noch keine zufriedenstellende Lösung gefunden.
In solchen Situationen ist es hilfreich, jemanden an der Seite zu haben, der Ihr Anliegen versteht, Ihnen aufmerksam zuhört und gemeinsam mit Ihnen neue Perspektiven und Lösungsansätze entwickelt.
Kinder und Jugendliche reagieren oft sensibel auf familiäre Herausforderungen oder Krisen, was sich durch Entwicklungsrückschritte, Rückzug oder körperliche Symptome zeigen kann. Auch für Eltern bedeutet dies häufig eine hohe emotionale Belastung, verbunden mit Sorgen und manchmal Schuldgefühlen
ELTERNBERATUNG § 95 Abs. 1A AußStrG
Seit 2013 hat das Gericht in strittigen Obsorge- oder Kontaktrechtsverfahren die Möglichkeit, zum Schutz des Kindeswohls eine Familien-, Eltern- oder Erziehungsberatung gemäß § 95 Abs. 1A AußStrG anzuordnen. Herr Mag. Blaha und Frau Nina Bayr sind als anerkannte Berater: innen für Familien, Eltern und Erziehung gemäß § 95 Abs. 1A AußStrG in der offiziellen Liste des Familienministeriums eingetragen:
Link zur Liste
Diese Beratung kann je nach Bedarf in Einzel- oder Paargesprächen stattfinden und verfolgt das Ziel, Konflikte zu entschärfen und dadurch die betroffenen Kinder zu entlasten und zu unterstützen.
FACHEXPERT:INNEN
Unsere Lebens- und Sozialberater:innen bieten Elternberatung an
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