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LEISTUNGEN & HONORAR 

ABLAUF 

Im ersten Schritt vereinbaren Sie einen Termin mit einer:m Psychotherapeut:in oder einer:m Berater:in für ein kostenloses Kennenlerngespräch (à 20 min) oder ein kostenpflichtiges Erstgespräch (à 50 min). 

Der erste Termin dient dem gemeinsamen Kennenlernen bei dem sowohl Sie als auch der/die jeweilige Psychotherapeut:in/ Berater:in einen ersten Eindruck gewinnen können. 

Sofern das erste Gespräch für beide Seiten ein gutes Miteinander für einen Therapieprozess/ Beratung ermöglicht hat, vereinbaren Sie gemeinsam einen Folgetermin und beginnen einen Therapieprozess/ Beratung. 

Die Therapie/ Beratung kann online oder persönlich stattfinden.

EINZELTHERAPIE

à 50 Minuten 120,00 € / 80,00 € in Ausbildung unter Supervision

à 100 Minuten 240,00 € / 160,00 € in Ausbildung unter Supervision

PAARTHERAPIE/
FAMILIENTHERAPIE

à 50 Minuten 180,00 €

à 90 Minuten 280,00 €

BERATUNG/ SUPERVISION

à 50 Minuten 120,00 €

à 100 Minuten 240,00 €

ELTERNBERATUNG § 95 Abs. 1A AußStrG

à 50 Minuten 80,00 € 

in Paar/Elternsetting 120,00 €

ELTERNBERATUNG 

à 50 Minuten 120,00 €

in Paar/Elternsetting 240,00 €

SOZIALTARIFE & KASSENPLÄTZE

Sozialtarife sind je nach Verfügbarkeit möglich. Die Höhe der Sozialtarife werden mit der jeweiligen Psychotherapeut:in/ Berater:in vereinbart.

Einige Psychotherapeut:innen bieten ein Kontingent voll finanzierter Kassenplätze (ÖGK, SVS, BVAEB, etc.) an. Für Auskünfte über Verfügbarkeiten kontaktieren Sie bitte direkt Mag.pth. Martin Blaha

Es gibt die Möglichkeit von der Krankenkasse einen Zuschuss von derzeit € 33,70 (ÖGK) bzw. € 48,80 (BVAEB), € 37,00 (KFA) oder € 45,00 (SVS)  pro Psychotherapiestunde zu beantragen, sofern eine Psychotherapeut: in feststellt, dass eine "krankheitswertige Störung" vorliegt. Es ist notwendig vor der zweiten Psychotherapiesitzung eine ärztliche Bestätigung (formlos oder über ein Formular von der Psychotherapeut:in) einzuholen, um den Zuschuss zu erhalten. Ab der 10. Sitzung ist ein "Antrag auf Kostenzuschuss wegen Inanspruchnahme einer(s) freiberuflich niedergelassenen Psychotherapeut:innen)" von der Psychotherapeut:in auszufüllen. Die Überweisung des Zuschusses erfolgt – wie beim Wahlarztsystem – nach Einreichung der Honorarnote der Psychotherapeut:in bei der zuständigen Krankenversicherung. Beim ersten Einreichen muss die ärztliche Bestätigung beigelegt werden.

Flüssige Wellen
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