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LEISTUNGEN & HONORAR 

ABLAUF 

Im ersten Schritt vereinbaren Sie einen Termin mit einer:m Psychotherapeut:in oder einer:m Berater:in für ein kostenloses Kennenlerngespräch (à 20 min) oder ein kostenpflichtiges Erstgespräch (à 50 min). 

Der erste Termin dient dem gemeinsamen Kennenlernen bei dem sowohl Sie als auch der/die jeweilige Psychotherapeut:in/ Berater:in einen ersten Eindruck gewinnen können. 

Sofern das erste Gespräch für beide Seiten ein gutes Miteinander für einen Therapieprozess/ Beratung ermöglicht hat, vereinbaren Sie gemeinsam einen Folgetermin und beginnen einen Therapieprozess/ Beratung. 

Die Therapie/ Beratung kann online oder persönlich stattfinden.

EINZELTHERAPIE

à 50 Minuten 120,00 € / 80,00 € in Ausbildung unter Supervision

à 100 Minuten 240,00 € / 160,00 € in Ausbildung unter Supervision

PAARTHERAPIE/
FAMILIENTHERAPIE

à 50 Minuten 180,00 €

à 90 Minuten 280,00 €

BERATUNG/ SUPERVISION

à 50 Minuten 120,00 €

à 100 Minuten 240,00 €

ELTERNBERATUNG § 95 Abs. 1A AußStrG

à 50 Minuten 80,00 € 

in Paar/Elternsetting 120,00 €

ELTERNBERATUNG 

à 50 Minuten 120,00 €/ à 90 min 240,00€

in Paar/Elternsetting à 50 min 180,00 €/ à 90 min 280,00 €

SOZIALTARIFE & KASSENPLÄTZE

Sozialtarife sind je nach Verfügbarkeit möglich. Die Höhe der Sozialtarife werden mit der jeweiligen Psychotherapeut:in/ Berater:in vereinbart.

Einige Psychotherapeut:innen bieten ein Kontingent voll finanzierter Kassenplätze (ÖGK, SVS, BVAEB, etc.) an. Für Auskünfte über Verfügbarkeiten kontaktieren Sie bitte direkt Mag.pth. Martin Blaha

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Es gibt die Möglichkeit von der Krankenkasse einen Zuschuss von derzeit € 33,70 (ÖGK) bzw. € 48,80 (BVAEB), € 37,00 (KFA) oder € 45,00 (SVS)  pro Psychotherapiestunde zu beantragen, sofern eine Psychotherapeut: in feststellt, dass eine "krankheitswertige Störung" vorliegt. Es ist notwendig vor der zweiten Psychotherapiesitzung eine ärztliche Bestätigung (formlos oder über ein Formular von der Psychotherapeut:in) einzuholen, um den Zuschuss zu erhalten. Ab der 10. Sitzung ist ein "Antrag auf Kostenzuschuss wegen Inanspruchnahme einer(s) freiberuflich niedergelassenen Psychotherapeut:innen)" von der Psychotherapeut:in auszufüllen. Die Überweisung des Zuschusses erfolgt – wie beim Wahlarztsystem – nach Einreichung der Honorarnote der Psychotherapeut:in bei der zuständigen Krankenversicherung. Beim ersten Einreichen muss die ärztliche Bestätigung beigelegt werden.

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