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VERSCHWIEGENHEIT & datenschutz

Verschwiegenheit gemäß § 45 PthG unterliegen Psychotherapeut: innen einer uneingeschränkten Schweigepflicht während und nach einer Therapie. Alle ihre Anliegen werden daher in einem geschützten Rahmen besprochen.

Datenschutz

Psychotherapeut: innen in freier Praxis wurden mit dem Inkrafttreten der Novelle zur Standard- und Musterverordnung 2004 (StMV 2004) per 19. September 2012 von der bis dahin bestehenden Meldepflicht beim DVR ausgenommen und benötigen seither keine DVR-Nummern.

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